Schon mehrmals hat die Gemeinde Buxheim eindringlich darauf hingewiesen, dass Reiterinnen und Reiter sich im Ortsbereich Buxheim so zu verhalten haben, wie man es zu Recht erwarten kann. Leider gibt es immer wieder einige schwarze Schafe (im Reitsattel), die sich zum Ärger der Anwohner aus dem Staub machen, wenn der Vierbeiner geäpfelt hat. Die Leidtragenden sind damit alle Reiterinnen, die sich an die Regeln halten und sich leider häufig entsprechenden Kommentaren ausgesetzt sehen.
Deshalb nochmals folgende Hinweise:
1. Die Benutzung von Geh- und Radwegen durch Reiterinnen ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechtes nicht gestattet. Reiter haben sich auf der Straße zu bewegen.
2. Selbstverständlich kann der Reiter / die Reiterin die Ausscheidung nicht verhindern, es besteht jedoch die gesetzliche Pflicht, die Ausscheidungen der Pferde zumindest im Ortsbereich nach dem Ausritt zu entfernen. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter / die Reiterin zum Stall zurückkehren kann, um dann mit geeignetem Werkzeug „dem Haufen zu Leibe zu rücken“.
3. Das Verkehrszeichen 257-51 erklärt: hier ist das Reiten verboten. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Befindet sich der Reiter/in nicht im Sattel und führt sein Pferd, muss das Verbotszeichen nicht beachtet werden (Quelle: E-Mail des BMVI vom 16.4.2021).
Im Interesse eines gesetzeskonformen Verhaltens bittet der Reit- und Fahrverein um Beachtung.